Ich habe gegessen und mir den Mund vor dem Gebet nicht ausgewaschen. Daraufhin habe ich während dem Gebet Essensreste verschluckt. Wird das Gebet dadurch ungültig?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das Gebet wird nicht ungültig, wenn zwischen den Zähnen verbliebene Essensreste verschluckt werden. Ibn Qudâma () sagte: „Wenn man während des Gebets absichtlich isst oder trinkt, wird das Gebet ungültig. Wir kennen niemanden, der anderer Meinung ist. Wenn er dies während eines freiwilligen Gebets tut, wird es der authentischen Meinung der (hanbalitischen) Rechtsschule nach ebenfalls ungültig. Die meisten Gelehrten sind dieser Meinung. Wenn er während eines Pflichtgebets oder eines freiwilligen Gebets aus Vergesslichkeit isst, wird es den Hanbaliten nach nicht ungültig. Dieser Meinung sind auch Atâ und Imam As-Schâfi'î, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »Meiner Gemeinschaft wurden der Fehler und das Vergessen vergeben.« Al-Auzâ'î sagte: »Es macht sein Gebet ungültig.«
Dieser Meinung sind auch die Hanafiten, weil es eine Handlung mit zusätzlichen, nicht zum Gebet gehörenden Bewegungen ist und man sich an die Tatsache, dass man sich im Gebet befindet, erinnern muss. Er () sagte: »Wenn sich zwischen seinen Zähnen oder in seinem Mund eine kleine Menge Essensreste befindet, die sich mit dem Speichel vermischt, und er diese verschluckt, wird sein Gebet nicht ungültig.«“
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
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Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...