Ich lebe in Deutschland, um mich im medizinischen Bereich zu spezialisieren. Ich möchte morgen (Freitag) einen Freund besuchen, der in einer 500 km entfernten Stadt wohnt. Ich habe die Zugfahrkarte für elf Uhr morgens schon gelöst. Das heißt die Abfahrt wäre zwei Stunden vor dem Freitagsgebet. Die Fahrt dauert etwa fünf Stunden. Darf ich die Fahrt zwei Stunden vor dem Freitagsgebet antreten? Oder gilt diese Fahrt als verboten und sollte demnach aufgeschoben werden?
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Alle Rechtsschulen sind sich einig, dass es verboten ist am Freitag nach dem Beginn der Zeit des Freitagsgebets zu reisen. Vor dem Freitagsgebet zu reisen wird von einigen als erlaubt angesehen. Andere meinen, die Reise sei unerwünscht. Eine dritte Gruppe hält sie für verboten. Der Muslim soll vorsichtshalber die Abreise bis nach dem Gebet aufschieben, außer wenn die Abreise vor dem Gebet unabdingbar wäre. In letzterem Fall ist es unbedenklich, vor Beginn des Freitagsgebets abzureisen.
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Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
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