Ich war im Freitagsgebet; bei der ersten Rak´a (Gebetsteil). Während der Vorbeter die Sûra Al-Fâtiha (Sûra 1) rezitierte, ist ein Kind, das neben mir stand, bewusstlos auf das Gesicht gefallen. Es war sehr heiß, deswegen musste ich mit dem Salâm das Gebet beenden und das Gebet unterbrechen. Ich trug das Kind hinaus und versuchte, es zu Bewusstsein zu bringen, bis das Gebet beendet wurde. Nachdem das Kind das Bewusstsein wiedererlangt hatte, verrichtete ich ein normales Mittagsgebet (vier Rak´as) und kein Freitagsgebet. Habe ich gesündigt?
Der Lobpreis ist Allâhs, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du hast in allem richtig gehandelt, denn es ist für denjenigen, der neben diesem Kind steht, eine Pflicht, das Gebet zu unterbrechen, um dessen Leben zu retten. Wenn man das Freitagsgebet verpasst, so verrichtet man an dessen Stelle ein normales Mittagsgebet.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...