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Handel mit Partnern, die auf verbotene Weise Geld verdienen

Frage

Einer meiner Verwandten besitzt ein Brillengeschäft. Er hat neulich dem bekannten Schauspieler Salmân Khân eineinhalb Millionen Rupien bezahlt, damit er Werbung für die Marke seiner Ladenkette macht. Er hat auch eine Modenschau in einem Fünfsternehotel veranstaltet und für die Kundenwerbung hunderttausende Rupien ausgegeben. Der Umsatz seiner Ladenkette stieg auch tatsächlich um das Dreifache. Ist es mir als Muslim erlaubt, sein Handelspartner zu sein, falls er mir das vorschlägt, obwohl ich weiß, dass die Schauspieler von ihm für die Werbung seines Handels engagiert wurden? Ist die Werbung für Produkte erlaubt, indem man den Namen eines Schauspielers dafür verwendet?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh und möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.

Und nun zur Frage:

Mit einer solchen Person, die ohne Weiteres bereit ist, Verbotenes zu begehen um den Umsatz zu steigern, soll ein Muslim, der Allâh fürchtet und Seine Barmherzigkeit erbittet, keine Geschäfte eingehen.

Die erste Möglichkeit wäre, dass man ihn bei verbotenen Taten unterstützt – wie etwa die erwähnte Veranstaltung einer Modenschau - eine eindeutig verbotene Angelegenheit, bei der die Aura entblößt wird und Männer diese sehen können. Das ist auf jeden Fall verboten. Ein Werbevertrag mit einem Schauspieler bewirkt großen Schaden, weil damit Leute, die Unheil auf der Erde stiften, unterstützt und ermutigt werden.

Die zweite Möglichkeit bestände darin, ihm zu widersprechen. Infolgedessen würden Streit und Zank herrschen und dies entspräche nicht dem Sinn der Teilhaberschaft und würde bestimmt zur Auflösung der Teilhaberschaft zwischen euch beiden führen. Meistens hat dieser Teilhaber keine Hemmungen, durch Zins oder andere verbotene Mittel Geld zu erwerben. Der Muslim darf dies jedoch auf keinen Fall. Wer sicher gehen will, der soll von Beginn an auf die Teilhaberschaft mit solch einer Person verzichten.

Und Allâh weiß es am besten.

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