Ist die Tatsache, dass sich eine schwangere Frau tagsüber im Ramadân übergibt, schon ausreichend dafür, dass ihr Fasten ungültig wird?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Daran, dass absichtliches Übergeben das Fasten ungültig werden lässt, gibt es keinen Zweifel, gleich ob dies ein Mann tut oder eine Frau und gleich ob die Frau schwanger ist oder nicht. Wer so etwas getan hat, muss einen Tag nachfasten. Denn Ahmad, Abû Dâwûd, At-Tirmidhî und auch andere überliefern, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:
„Wen das Erbrechen überkommt, der muss nicht [das Fasten] nachholen. Wer sich jedoch absichtlich zum Erbrechen bringt, der muss das Fasten nachholen!“
Das unabsichtliche Erbrechen macht das Fasten nicht ungültig.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...