Tritt man in den Ihrâm-Zustand, sobald man die Ihrâm-Kleidung anlegt?

16-10-2011 | IslamWeb

Frage:

Tritt man in den Ihrâm-Zustand, sobald man die Ihrâm-Kleidung anlegt, auch wenn man damit nur beabsichtigt, sie anzuprobieren? Sollte man in diesem Fall die Ihrâm-Kleidung solange angelegt behalten, bis man mit den Riten fertig ist, auch wenn man die Verrichtung der Haddsch-Riten zuvor gar nicht beabsichtigt hat?
Falls das bloße Anlegen der Ihrâm-Kleidung an sich als Ihrâm betrachtet wird, wann darf man sich von diesem Zustand befreien?
Nach einem Haddsch oder nach einer Umra?

Antwort:

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Geschöpfe! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Rechtsgelehrten meinen, Ihrâm heißt die Absicht zur Durchführung der Riten. Ihrâm bedeutet also nicht das Anlegen der Ihrâm-Kleidung bestehend aus Schulter- und Hüfttuch. Darüber hinaus wird das Anlegen der Ihrâm-Kleidung nicht als das einzige Anzeichen des Ihrâm angesehen.

 

Wer beabsichtigt die Riten durchzuführen, der befindet sich im Ihrâm-Zustand, auch wenn er die Ihrâm-Kleidung noch nicht angelegt hat. Er ist aber dazu verpflichtet, sich von der genähten Kleidung sofort zu befreien. Wer die Ihrâm-Kleidung anlegt, ohne die Riten zu beabsichtigen, der befindet sich keineswegs im Ihrâm-Zustand. Dies ist die Meinung aller Rechtsgelehrten.

 

Allâh weiß es am besten.

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