Wie lautet das Urteil für das Freitagsgebet, wenn wir verreisen (wir arbeiten einen Monat in der Wüste und nehmen dann Urlaub)? Ist es für die Zeit, in der wir uns in der Wüste befinden, verpflichtend oder erwünscht?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn sich die Wüste, in der ihr arbeitet, nicht in der Nähe eines Ortes befindet, in dem das Freitagsgebet verrichtet wird, und es keine Ansässigen gibt, die das Freitagsgebet verrichten müssen, dann müsst ihr das Freitagsgebet nicht verrichten. Ihr betet stattdessen das Mittagsgebet. Wenn sich indes die Wüste, in der ihr arbeitet, in der Nähe eines Ortes befindet, in dem das Freitagsgebet verrichtet wird, oder sich bei euch Ansässige befinden, die das Freitagsgebet verrichten müssen, dann müsst ihr euch den Ansässigen in dem Ort oder der Firma bei der Verrichtung des Freitagsgebets anschließen. Dieses Urteil hat der ständige Fatwa-Ausschuss gesprochen.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
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