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Rechtsnorm für die Durchführung einer nicht dringenden Operation im Ramadân

Frage

Darf ich an einem Kranken im Ramadân eine nicht dringende Operation durchführen, die ihn das Fasten brechen lässt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Wenn die Operation nicht eilt und der Kranke durch ihr Aufschieben bis nach Ramadan keinen Schaden nimmt, dann ist es besser, sie bis nach Ramadan aufzuschieben, damit er den ganzen Monat fastet und sich von seiner Schuld befreit. Wenn der Arzt bestimmt, dass die Operation notwendig ist und ihr Aufschieben den Kranken einer Gefahr aussetzt, dann führt er sie an ihm durch. Keiner von beiden gerät in Bedrängnis, weil ein Entschuldigungsgrund vorliegt.

Und Allâh weiß es am besten!

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