Meine Frau ist schwanger gewesen und hat das Kind zur Welt gebracht. Und infolge der Schwangerschaft kam es zu einer Schwäche ihres rechten Ohres. Somit hat sie ihr Gehör verloren. Und nun hat meine Gattin festgestellt, dass sie [erneut] schwanger ist. Und es besteht die Angst, dass diese Schwangerschaft ihr zweites Ohr beeinträchtigen könnte, weil die Ärzte sagen, dass es zu einer Beeinträchtigung führen wird. Und sie ist nicht in der Lage, Medikamente zu nehmen, während sie schwanger ist. Gestattet die Scharia die Abtreibung des Embryos? Es ist zu beachten, dass er bereits circa eineinhalb Monate alt ist.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist nicht erlaubt, den Embryo abzutreiben, wenn bereits vierzig Tage vergangen sind, es sei denn, es läge eine tatsächliche, festgestellte Gefahr für die Mutter vor. Und dieser Fall, nach dem gefragt wurde, gehört zu dieser Kategorie. Wenn also die Ärzte zu dem Entschluss kommen, dass die Mutter der Gefahr ausgesetzt ist, wegen der Schwangerschaft ihr Gehör zu verlieren, so ist es erlaubt, Embryo abzutreiben, vor allem weil ihm noch keine Seele eingehaucht wurde, also noch keine einhundertzwanzig Tage alt ist.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...