Ist es erlaubt, dass der Betende am Ende des Gebets nur einmal „As-Salâmu alaikum wa rahmatu-llâh“ sagt? Möge Allâh Sie segnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der erste Taslîm ist eine Pflicht, der zweite ist wünschenswert. Wer sich auf einen Taslîm beschränkt, dessen Gebet ist gültig.
An-Nawawî sagt in seinem Werk Al-Madschmû: „Ibn Al-Mundhir hat erwähnt, die Gelehrten stimmen darin überein, dass das Gebet desjenigen, der sich auf einen Taslîm beschränkt, gültig ist. Wenn der Betende daher einmal Taslîm verrichten will, ist es wünschenswert, dass er ihn durchführt, wobei sein Gesicht gerade ist. Will er zweimal Taslîm verrichten, dann soll er den ersten Taslîm zur rechten Seite und den zweiten zur linken Seite verrichten. Er wendet bei jedem Taslîm sein Gesicht zur jeweiligen Seite, so dass derjenige, der neben ihm sitzt, seine Wange sehen kann.“
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...