Ich möchte gerne wissen, ob man für das Heiratsgebet Ghusl (Ganzkörperwaschung) verrichten muss, damit das Haarspray entfernt wird? Gibt es für die Braut eine Ausnahme?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allah Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn das Haarspray verhindert, dass das Wasser an das Haar gelangt, dann muss man es entfernen, damit Ghusl und Wudû (Gebetswaschung) ihre Gültigkeit erreichen.
Wenn die Frau Wudû verrichtet und daraufhin Haarspray aufträgt, kann sie damit bedenkenlos das rituelle Gebet verrichten, solange das Haarspray nicht aus einer unreinen Substanz besteht. Wenn mit dem Hochzeitsgebet die zwei Rak‘a (Gebetsabschnitte) vor dem ersten ehelichen Geschlechtsverkehr gemeint sind, so benötigt man dafür Wudû, ein gesonderter Ghusl ist aber nur bei großer ritueller Unreinheit (durch Geschlechtsverkehr, Menstruation, Wochenfluss usw.) notwendig.
Wenn der Mann oder die Frau die große rituelle Unreinheit erlangen, müssen sie den Ghusl verrichten. Dazu müssen alle Dinge entfernt werden, die den Zugang des Wassers zu Haut und Haaren verhindern, wie Nagellack, Haarspray etc. Dabei gibt es keinen Unterschied zwischen einer Braut und einer anderen.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...