Meiner Meinung nach ist es nicht erlaubt, den Qurân ohne Wudû zu berühren. Etwas scheint mir unklar: Angenommen, ich verrichte zu Hause mein Wudû zum Lesen des Qurân. Daraufhin möchte ich zum rituellen Gebet in die Moschee gehen. Muss ich dazu mein Wudû wiederholen, weil meine Absicht des ersten Wudû für das Lesen des Qurân und nicht für das Gebet war?
Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn man mit der Verrichtung des Wudû beabsichtigt, Angelegenheiten wie das rituelle Gebet und das Berühren des Qurân für sich erlaubt zu gestalten, erreicht man den Zustand ritueller Reinheit und darf das Beabsichtigte und Anderes tun. Dies ist die Meinung der vier Rechtsschulen.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...