Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
As-Salâm alaikum!
Ich bin Angestellter in einem öffentlichen Büro. Ich habe einen Bruder, der einige Angelegenheiten in einigen Büros verfolgt, unter anderem in dem Büro, in dem ich arbeite. Er hat mich damit beauftragt, seine Angelegenheiten in diesen Büros gegen einen Geldbetrag abzuwickeln. Was sagt der Islâm dazu? Kann ich dieses Geld bedenkenlos annehmen? Bitte helfen Sie uns, möge Allah Sie mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Du kannst das Geld deines Bruders für die Erfüllung seiner Angelegenheiten annehmen. Es ist dir im Rahmen einer islâmischen Zuwendung bedenkenlos möglich. Der Beweis für die Erlaubnis ist der Vers: „Wer ihn wiederbringt, erhält die Last eines Kamels, und dafür bin ich Bürge.“ (Sûra 12:72)
Dies unter der Bedingung, dass das, was du von ihm annimmst, nicht für eine Arbeit ist, die sowieso zu deinem Arbeitsbereich oder dem der anderen Mitarbeiter gehört. Was ihr in diesem Bereich annehmt, gilt als Bestechung.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...