Ich hatte die Absicht, den neunten und den zehnten Muharram zu fasten. Den neunten Tag fastete ich, während ich wegen einer Krankheit den Zehnten nicht fasten konnte. Soll ich das Fasten dieses Tages nachholen? Oder ist ein freiwilliges Fasten nicht nachzuholen?
Das Lob ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und wahren, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Und nun zur Frage:
Insofern du beabsichtigt hattest diesen Tag zu fasten und dich etwas Unvorhergesehenes – wie eine Krankheit – darin hinderte, wirst du - so Allâh will – dafür belohnt. Der Prophet sagte nämlich: „Wenn der anbetend Dienende erkrankt oder verreist, so wird ihm gutgeschrieben was er als Gesunder sich daheim daheim an Taten verrichtet hätte.“ (Al-Buchârî).
Was das Nachfasten dieses Tages anbelangt, so ist es bei einigen Rechtsgelehrten, wie bei den Schafi'îten, empfohlen das Fasten solcher empfohlenen Tage nachzuholen. Der schafi'îtische Rechtsgelehrte Schamsuddîn Ar-Ramlî meinte dazu: „Wer es versäumte, jedoch regelmäßig verrichtete, wie das montägliche und donnerstägliche Fasten, der soll es nicht nachholen, weil der erwähnte Grund nicht vorhanden ist, wie dies Mein verstorbener Vater begutachtete. Dies widerspricht jedoch seiner Fatwâ über das Nachholen der sechs Fastentage des Schawwâls im Monat D hu Al-Qa‘da, das er damit begründete, es sei erwünscht, an bestimmte Anlässe gebundenes Fasten nachzuholen. Dies entspricht am ehesten den Grundlagen der Rechtsschule.“ (Zitatende)
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...