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Darf ein Ifrâd-Pilger in Makka bleiben, nachdem er den Tawâf Al-Qudûm verrichtet hat?

Frage

Falls ich am siebten Schawwâl Makka betrete, um nur den Haddsch vorzunehmen, darf ich dort übernachten, so dass ich mich am achten Dhû Al-Hiddscha morgens oder nachmittags nach Minâ begebe?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Pilger, der nur den Haddsch (Ifrâd) vorzunehmen beabsichtigt, nach dem Tawâf Al-Qudûm in Makka übernachtet und sich erst am achten Dhû Al-Hiddscha nach Minâ begibt, solange er im Ihrâm verweilt und dessen Gebote einhält. Dies ist vielmehr die Sunna des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , die seit altersher von Muslimen befolgt wird.

Allâh weiß es am besten.

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