Ich werde in schâ Allâh im kommenden Monat heiraten. Ich frage nach der Fatwâ über die Flitterwochen. Ich habe nämlich vor, mit der Braut nach der Hochzeit für drei oder vier Tage in ein Land wie Kaschmir zu fliegen. Ist das islamisch erlaubt oder gibt es dafür bestimmte Richtlinien?
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Es ist dem Ehepaar erlaubt, nach der Hochzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt eine Erholungsreise zu unternehmen. Man muss es jedoch vermeiden Orte zu besuchen, an denen Sünden begangen werden. Es ist auch nicht erlaubt, dabei Geld zu verschwenden und sich finanziell zu überlasten, wie dies einige Leute tun.
Und Allâh weiß es am besten.
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...