Ist es erlaubt, jemandem Zakâ-Geld vorzustrecken, der einen Teil davon braucht? Wenn er das Geld zurückzahlt, wird dann die Zakâ entrichtet?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs, sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer zum Entrichten der Zakâ verpflichtet ist, muss sie sofort zahlen. Die Verzögerung ohne Entschuldigung ist nicht zulässig. Daher ist das Ausleihen von Zakâ-Geld nicht erlaubt, weil dies dazu führt, dass die Zakâ nicht (rechtzeitig) zu denjenigen gelangt, die Anspruch auf sie haben.
Und Allâh weiß es am besten!
Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...
Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...
Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...