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Situation rechtschaffener Vorfahren an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha - Teil 2

Situation rechtschaffener Vorfahren an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha - Teil 2

Viertens: Gedenken Allâhs an diesen Tagen

 

Die rechtschaffenen Vorfahren  Allah erbarme sich aller pflegten vermehrt Allâhs an diesen ersten zehn Tagen zu gedenken:

 

1. Mudschâhid sagte: „Abû Huraira und Ibn Umar  möge Allah mit ihnen zufrieden sein pflegten an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha auf den Markt zu gehen und den Takbîr auszusprechen. Dann sprachen die Leute den Takbîr mit beiden. Sie kamen auf den Markt nur ob dieses Grundes.“ (Achbâru Makka von Al-Fâkihî.)

 

2. Thâbit Al-Bunânî sagte: „Die Leute pflegten an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha den Takbîr zu sprechen, bis der Herrscher Al-Hadschâdsch ihnen dies verbot. Es wird in Makka bis in unsere Tage praktiziert, indem die Leute an den ersten zehn Tagen auf dem Markt den Takbîr sprechen.“ (Achbâru Makka von Al-Fâkihî.)

 

3. Es wurde von Mudschâhid überliefert, dass er das Qurân-Rezitieren beim Tawâf (Umschreiten der Ka’ba) während der ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha für unerwünscht erklärte. Er erklärte indes den Tasbîh, den Tahlîl und den Takbîr an ihnen für empfehlenswert. Er meinte, dass nichts dagegen einzuwenden ist, dass man dies vor oder nach den ersten zehn Tagen ausspricht. (Achbâru Makka von Al-Fâkihî.)

 

4. Miskîn Abû Huraira sagte: „Ich hörte Mudschâhid, als ein Mann an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha den Takbîr sprach, sagen: „Würde er dies wohl laut sprechen? Ich sah nämlich die Vorfahren: Immer wenn ein Mann von diesen den Takbîr in der Moschee sprach, schüttelten sich die Leute in der Moschee. Dann ging die Stimme zu den Leuten im Tal hinaus, sodass sie nach Al-Abtah gelangte und die Leute von Al-Abtah sich damit schüttelten. Dies stammt urspünglich von einem einzigen Mann.“ (Musannaf ibn Abû Schaiba.)

 

Fünftens: Hochschätzung der ersten zehn Tage seitens der rechtschaffenen Vorfahren

 

Die rechtschaffenen Vorfahren  Allah erbarme sich aller pflegten diese ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha hoch zu ehren, indem sie an ihnen weder eine Sünde noch ein Fehlverhalten begingen, sodass sie weder einen schwachen Hadîth noch einen Hadîth, der Fehler beinhaltet, erwähnten:

 

1. Al-Bardha’î erwähnte bei seinen Fragen an Abû Zur’a Ar-Râzî: „Ich fragte Abû Zur’a an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha über den Hadîth von Ibn Abû Hâla hinsichtlich der Eigenschaft des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken . Er weigerte sich mir diesen vorzulesen, indem er zu mir sagte: »Dieser Hadîth beinhaltet Worte, bei denen ich fürchte, dass sie nicht authentisch sind.« Als ich ihn drängte, sagte er: »Verschiebe dies, bis die zehn Tage vorbei sind!“ Denn ich verabscheue, dass ich einen derartigen Hadîth an den ersten zehn Tagen erwähne, nämlich den von Abû Ghassân nach einer Aussage von Dschumai ibn Umar überlieferten Hadith.«“

 

2. Ibn Abû Hâtim sagte: „Ich hörte meinen Vater sagen: ‚Ich kam zu Yahyâ ibn Ma’în während der ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha und ich hatte einen Zettel, auf dem die Namen der Hadîth-Überlieferer geschrieben waren. Ich fragte ihn über nicht bekannte Hadîth-Überlieferer und er antwortete mir. Als ich viele Fragen stellte, fragte er mich: »Hast du etwas Geschriebenes?« Ich erwiderte: »Ja!« Da nahm er es, sah es an und sagte: »Machst du dies an derartigen Tagen und erwähnen wir an diesen die Eigenschaften der Leute?« Er weigerte sich jedoch meine Fragen weiter zu beantworten, indem er sagte: »Wenn du mich aus dem, was du auswendig lernst, fragen würdest, würde ich dir antworten. Wenn du dies jedoch niederschreibt, dann hasse ich es.«“ (Aus dem Werk Al-Dscharhu wa At-Ta’dîl.)

 

Zu den rechtschaffenen Vorfahren gehörten einige, die die Haddschis nachahmten, wenn die ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha kamen. Ibn Dschuraidsch sagte: „Abû Dschirâb wies Atâ, das Oberhaupt Makkas, an, beim Erscheinen der Mondsichel in den Ihrâm (Weihezustand des Haddschi) einzutreten. So sprach er vor uns offen Talbiya (beim Haddsch oft zu wiederholende Worte), während er sich nicht im Ihrâm befand. Die Makkaner verhielten sich früher so, wobei ihre Rechtsgelehrten es liebten, dass die Leute an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha ihre Kleidung ablegten und die Haddschis nachahmten.“ (Achbâru Makka von Al-Fâkihî.)

 

Sechtens: Variierung der Anbetungshandlungen seitens der rechtschaffenen Vorfahren

 

Die rechtschaffenen Vorfahren  möge Allah mit ihnen zufrieden sein pflegten die Anbetungshandlungen an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha zu variieren, damit sie zahlreiche Anbetungshandlungen an den ersten zehn Tagen verrichten konnten:

 

1. Umar ibn Al-Chattâb sagte: „Es spricht nichts gegen das Nachholen versäumter Tage im Ramadân an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha.“ (Musannaf ibn Abû Schaiba.)

 

2. Al-Hasan Al-Basrî hasste es, dass man an anderen Tagen als an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha freiwillig fastet, wenn man zum Nachholen versäumter Fastentage im Ramadân verpflichtet war. (Musannaf ibn Abû Schaiba.)

 

3. Sadaqa ibn Jasâr berichtete: „Ich hörte Ibn Umar  möge Allah mit ihnen zufrieden sein Folgendes sagen: »Eine Umra an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha ist mir lieber als eine Umra an den übrigen Tagen.«“ Sadaqa ibn Yasâr fuhr fort: „Ich erwähnte dies Nâfi gegenüber und dieser sagte: »Ja! Eine Umra, bei der es Opfern oder Fasten gibt, ist bei Ibn Umar beliebter als eine Umra, bei der es weder Opfern noch Fasten gibt.«“ (Musannaf ibn Abû Schaiba.)

 

4. Abdullâh ibn Abû Mulaika berichtete: „Abdullâh ibn Az-Zubair  möge Allah mit ihnen zufrieden sein pflegte an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha das Mittagsgebet zu verrichten und zwischen dem Mittags- und Nachmittagsgebet die Menschen den Haddsch zu lehren.“ (Achbâru Makka von Al-Fâkihî.)

 

5. Abû Ma’n berichtete: „Ich sah Dschâbir ibn Zaid und Abû Al-Âliya eine Umra an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha verrichten.“ (Musannaf ibn Abû Schaiba.)

 

6. Der Hadîth-Gelehrte Ibn Asâkir pflegte sich im Monat Ramadân und an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha zurückzuziehen. (Tadhkiratu Al-Huffâz.)

 

Ich bitte Allâh, dass Er uns durch Seine Gnade und Seinen Edelmut beim Verrichten guter Handlungen und Unterlassen des Verwerflichen, insbesondere an den ersten zehn Tagen des Monats Dhû Al-Hiddscha und an den übrigen Tagen des Jahres im Allgemeinen, Erfolg gewährt, genauso wie in den Situationen der rechtschaffenen Vorfahren, und Er uns sie in starker Weise nutzen lässt. Er ist der Schutzherr und der dazu Fähige. Und Allâh weiß es am besten! Und möge Allâh unseren Propheten Muhammad sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

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